Kirchenvorstandswahl am 19. Oktober 2025

Wegen des Konfliktes in der Gemeinde konnte im vergangenen Herbst die Kirchenvorstandswahl nicht regulär stattfinden. Sie wird nun genau ein Jahr nach der regulären Wahl, am 19. Oktober 2025, nachgeholt. Dann werden acht Kirchenvorsteher:innen gewählt. Zwei weitere werden nach der Wahl durch den neu gewählten Kirchenvorstand berufen. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren. Der Kirchenvorstand wird diesmal für einen Zeitraum von nur fünf statt sechs Jahren gewählt, so dass die nächste Wahl wieder gemeinsam mit der regulären, bayernweiten Wahl stattfindet.

Für die Organisation der Wahl wird vom Interim-Kirchenvorstand ein neuer Vertrauensausschuss berufen. Er stellt einen neuen Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidat:innen benennen. Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von 50 Wahlberechtigten schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.

Schlagen Sie Kandidat:innen vor!

Bitte denken Sie über geeignete Personen nach, die ihr Vertrauen genießen, und ermuntern sie diese zu kandidieren. Oder vielleicht haben Sie auch selbst Lust, im Kirchenvorstand mitzuarbeiten? Nach dem Konflikt der vergangenen Jahre ist es besonders wichtig, dass im Kirchenvorstand Menschen aus unterschiedlichen Gruppen und Richtungen der Gemeinde vertreten sind; und dort dann für das Wohl der ganzen Gemeinde zusammenwirken. Vorschläge für Kandidat:innen richten Sie bitte bis 15. Mai 2025 an die Vorsitzende des Vertrauensausschusses Pfarrerin Dr. Eva Hanke (eva.hanke@elkb.de).

Gottesdienst und Vorstellung der Kandidat:innen am 27. Juli

Am Sonntag, 27. Juli, um 10:30 Uhr feiern wir in der Hoffnungskirche einen Gottesdienst zur KV-Wahl. Im Anschluss stellen sich die Kandidat:innen vor bzw. sie können die Kandidat:innen im persönlichen Gespräch näher kennenlernen.

Die nachgeholte Wahl wird dann wie die reguläre Wahl eine allgemeine Briefwahl sein. Das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten im September die kompletten Wahlunterlagen per Post. Sie können damit am Wahltag, am 19. Oktober, in das Wahllokal an der Hoffnungskirche kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.