Informationen zur Kirchenvorstandswahl am 19. Oktober

Die Wahl zum Kirchenvorstand ist eine allgemeine Briefwahl, das heißt ihr erhaltet im September alle Wahlunterlagen per Post. Damit könnt ihr entweder direkt und ohne weiteren Antrag per Brief wählen. Der Wahlbrief muss bis Samstag, 18. Oktober, um 18 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros, Carl-Orff-Bogen 217, eingegangen sein. Oder ihr kommt mit eurem Wahlschein am Wahltag, am 19. Oktober, in unsere Wahllokale:

Michaelskirche, Grusonstr. 21, 8 bis 10 Uhr
Hoffnungskirche, Carl-Orff-Bogen 217, nach dem Gottesdienst von ca. 12 bis 16 Uhr

Falls Sie keine Briefwahlunterlagen erhalten, können Sie sich versichern, ob Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Dafür liegt es zwei Wochen, vom 15. bis 28. September im Pfarrbüro zu den üblichen Öffnungszeiten aus. Gegebenenfalls können Sie den Antrag auf Ergänzung des Verzeichnisses stellen oder Einspruch gegen die Eintragung einlegen. Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. 

Die Kirchenvorstandswahl ist geheim. Es sind 8 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen zu wählen. Hier könnt ihr unsere Kandidat:innen kennenlernen. Zur Information über die Einzelheiten des Wahlverfahrens liegen im Wahlraum das Kirchenvorstandswahlgesetz und seine Ausführungsbestimmungen auf. 

Stimm für Freimann! Deine Stimme zählt!
Entscheide mit, wer in den nächsten fünf Jahren unsere Gemeinde leiten sollen!